Mitmachen

Klimaschutz zum Mitmachen

Die neu gegründete Bürgerenergiegenossenschaft bietet eine hervorragende Plattform für alle Lüdinghauser Bürger:innen, auch mit kleinem Eigenkapital einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Je mehr Bürger:innen mitmachen, desto mehr können wir bewegen. Auf geht’s, sei dabei!

Jetzt Mitglied der LH-BürgerEnergie eG werden

Jetzt Mitglied der
LH-BürgerEnergie eG werden

Die Genossenschaft zeichnet sich dadurch aus, dass die Förderung der Interessen ihrer Mitglieder im Mittelpunkt steht. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Die Genossenschaft kann nicht von einzelnen Kapitalgebern dominiert werden und ist damit eine demokratische Solidargemeinschaft. Die Geschäftsabläufe und das Rechnungswesen unserer Genossenschaft werden durch Wirtschaftsprüfer:innen des Genossenschaftsverbandes einer Prüfung unterzogen – Genossenschaften sind sicher.

Durch deine Beteiligung an der LH-Bürgerenergie eG wirst du Miteigentümer:in von regenerativen Energien, die mit den „Genossenschaftsanteilen“ gebaut und betrieben werden.

Ein Geschäftsanteil, den Bürger:innen, Vereine, Stiftungen und Unternehmen Lüdinghausens zeichnen können, beträgt mindestens 250 Euro. Natürlich kann auch mehr als nur ein Geschäftsanteil gezeichnet werden.

Hier kannst du eine Beitrittserklärung / Beitrittserhöhung als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Das unterschriebene Formular kann bei der Stabsstelle Klimaschutz, Borg 2, 59348 Lüdinghausen) abgegeben oder per Post an folgende Adresse geschickt werden:
LH-Bürgerenergie eG
z. Hd. Herrn Heinz Evers, Nelly-Sachs-Str. 9, 59348 Lüdinghausen

Die PDF Dokumente nehmen wir auch gerne per E-Mail elektronisch an.

Häufig gestellte Fragen

Die LH-BE eG – LH-Bürgerenergie eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger:innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Lüdinghausen einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger:innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

Die LH-Bürgerenergie eG will gemeinsam mit vielen Bürger:innen eine nachhaltige und bürgereigene Energieversorgung in Lüdinghausen etablieren.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der LH-BE eG – LH-Bürgerenergie eG – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die LH-BE eG beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der LH-BE eG zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der LH-BE eG jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der LH-BE eG lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.

Wer mit voller Kraft die direkte Beteiligung der Bürger:innen unserer Stadt am Klimawandel unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der LH-Bürgerenergie eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 250 Euro.

„eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft LH-Bürgerenergie eG wurde im Februar 2022 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Lüdinghausen unter der Nummer GnR 226 eingetragen.

Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es einbringt.
Ein- und Austritte sind bei Genossenschaften – anders als bei anderen Rechtsformen – ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Dadurch können problemlos auch viele kleine Anteilseigner:innen beteiligt werden. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des inneren Wertes, d. h. die Anteile können im Wert nicht über die ursprünglich eingezahlte Summe steigen. Das Unternehmen kann dadurch langfristig arbeiten.
Gleichzeitig ist die Genossenschaft ein schlagkräftiges Wirtschaftsunternehmen, das sich besonders im Energiebereich bewährt hat.

Aus administrativen Gründen ist ein Mindestbeitrag festgelegt worden. Er ist aber so gering, dass auch ein kleines Eigenkapital eine Mitgliedschaft ermöglicht.

Die LH-Bürgerenergie eG versteht sich als parteiübergreifender und freier Zusammenschluss. Wir stehen keiner Partei nahe und lassen uns nicht vereinnahmen, sondern sind offen für jede demokratische Unterstützung im Sinne der Genossenschaft – egal welche politische Farbe sie hat.

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Unsere Kampagne „Jetzt.Nicht morgen.“ befasst sich mit Projekten zur Energiewende in Lüdinghausen und Umgebung auf Basis ehrenamtlicher Arbeit. Mit Zeit, Energie und Erfahrung realisiert diese ehrenamtliche Arbeit das Gründungsteam. Kleinere PV‐Projekte werden durch Eigenkapital (Genossenschaftsanteile, Pachteinnahmen usw.) finanziert, bei größeren finanziellen Vorhaben wie der Stromproduktion durch Windenergie stößt eine reine Eigenkapitalfinanzierung schnell an ihre Grenzen. In diesem Fall benötigt die LH-Bürgerenergie eG zusätzliches Fremdkapital. 

Wir werden sehr häufig gefragt, welche Einnahmen und Ausgaben die LH-BE eG eigentlich hat. Wenn wir am Beispiel der Marienschule nur mit Worten erklären wollen, wie der PV-Anlagenpachtvertrag mit der Stadt Lüdinghausen funktioniert, wird es schon etwas kompliziert. Anhand der Grafik wird hoffentlich deutlicher, wem die PV-Anlage gehört (eG), wer die Anlage betreibt (Stadt), wer die Solarenergie nutzt (Stadt bzw. Schule), wer die Einspeisevergütung nach dem Gesetz über erneuerbare Energien – EEG – erhält (Stadt) und wer an wen die PV-Anlagenpacht zahlt (Stadt an eG).
Wenn die Kostenneutralität für die Stadt gewährleistet ist und sich die PV-Anlage in weniger als 16 Jahren amortisiert, rechnet sich die Investition der BürgerEnergie so, dass die Einlagen aller Genoss:innen (hoffentlich) mit 1,5 % p.a. verzinst werden können.
Alles klar? Falls nicht, bitte nachfragen bzw. anrufen!

 

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungsteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger:innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger:innen, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungsteuer liegt, zählen zu den Gewinner:innen der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)
Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Der Sparerpauschbetrag ab 2023 beträgt 1.000 bzw. 2.000 Euro. Höhere Werbungskosten können dann nicht mehr angesetzt werden.

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der LH-Bürgerenergie eG, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist.
Die LH-BE eG hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Sollte die LH-BE eG Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung der LH-BE eG auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.

Nein. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist auf Lüdinghauser:innen begrenzt.
Denn mit unserem Vorhaben wollen wir ein regional sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung vor Ort setzen.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der LH-Bürgerenergie eG hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 250 oder 1000 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

In der LH-BE eG – LH-Bürgerenergie eG – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der LH-BE eG die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

Die LH-BE eG – LH-Bürgerenergie eG – ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wenn du eine Frage hast, die hier nicht beantwortet wird, kontaktiere uns! Schreib uns eine E-Mail an info(at)lh-buergerenergie.de.