Solardachpflicht NRW

Seit 2025 müssen neue Wohngebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet werden, die mindestens 30 % der gesamten Dachfläche bedeckt. Für Neubauten gilt der Stichtag der Bauantragstellung.
Ab dem 1. Januar 2026 greift die Pflicht auch bei Dachsanierungen. Hier müssen mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit PV-Anlagen bedeckt sein. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die ihr Dach nun sowieso mit Photovoltaik ausstatten müssen, eröffnet die Solarpflicht neue Möglichkeiten, um z.B. Mieterstrom in NRW zu starten und sich so ein zusätzliches Einkommen zu sichern.

Die LH-BürgerSolarberatung berät gerne ehrenamtlich bei der Planung der entsprechenden PV-Anlage. www.lh-buergersolarberatung.de